1855 Einführung von Hausnummern
Obwohl eine Kennzeichnung des Grundbesitzes schon 1765 nach den Vermessungen von Andreas Carl Haacke vorgenommen wurde, ist die Einführung von Hausnummern erst 1855 festgelegt worden.
In einem Statut des Stadtmagistrats der Stadt Braunschweig im Jahr 1855 wurde neben der Beibehaltung der Brandversicherungsnummern eine weitere Bezeichnung der Straßen und Häuser der Stadt Braunschweig beschlossen. Demnach geschah die Bezeichnung der Straßen und Plätze auf Kosten der Stadtkasse. Für die Bezeichnung der Häuser trugen die Eigentümer die Kosten, wobei die Tafeln der Hausnummern von der Stadt angefertigt wurden.
Kam der Eigentümer der Pflicht zur Anbringung der Hausnummern nicht nach, so konnte eine Ordnungsstrafe erlassen werden. Ebenso wurde die Beschädigung einer Straßen- oder Hausnummer mit einer Geldstrafe geahndet und konnte im Fall der Zahlungsunfähigkeit in eine entsprechende Gefängnisstrafe verwandelt werden.
Zur Umsetzung der neuen Hausnummern waren die Zustimmung der herzoglichen Polizei, des herzoglichen Finanz-Collegiums und des herzoglichen Marktgerichtes erforderlich. Dabei wurde eine umlaufende Nummerierung als Ordnungssystem gewählt.
Quelle:Statut der Stadt Braunschweig: Die Bezeichnung der Straßen und Häuser in der Stadt Braunschweig betreffend, 1855
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