1886 Militärkonvention des Herzogtums Braunschweig mit Preußen
Nachdem sich 1886 das Königreich Hannover im Preußisch-Österreichischen Krieg auf die Seite des Verlierers gestellt hatte, wurde es von Preußen annektiert und den Welfen die Nachfolgerechte für das Herzogtum Braunschweig für den absehbaren Fall aberkannt, dass die braunschweigische Linie der Welfen mit dem Tode Herzog Wilhelms ausstarb. Preußen drängte Braunschweig besonders nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 zum Verzicht auf eine eigene Militärmacht und dessen Eingliederung in die preußische Armee.
Herzog Wilhelm (↑ BZS 1884*) fürchtete um die Selbständigkeit des Herzogtums und lehnte die verlangte „Militärkonvention“ zum Ärger Bismarcks (1815 - 1898) beharrlich ab. Als er 1884 starb und 1885 vom Bundesrat der preußische Prinz Albrecht zum Regenten des Herzogtums ernannt wurde, verordnete dieser als seine erste Amtshandlung die Militärkonvention, die von der Mehrheit der Bevölkerung des Herzogtums als erster Schritt zur Annexion empfunden wurde. Tatsächlich ging mit einer vollständigen Unterstellung des herzoglich-braunschweigischen Militärs unter den Oberbefehl des Königs von Preußens ein Kernstück eigenstaatlicher Souveränität verloren.
Querverweis zur Braunschweiger Zeitschiene
*1884 Leben und Wirken von Herzog Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg
Textquelle:
Kiekenap, Bernhard: Karl und Wilhelm. Die Söhne des Schwarzen Herzogs. Band III. Appelhans Verlag, Braunschweig 2004, ISBN 3-937674-07-6, S. 332
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